Bis zu 70 % Förderung – wir beantragen alles für Sie.
Der Staat beteiligt sich erheblich an Ihrer Energiewende. Für Wärmepumpen gibt es die Bundesförderung BEG mit bis zu 70 % Zuschuss. Für Photovoltaik gilt 0 % Mehrwertsteuer. Wir kennen alle aktuellen Programme und holen das Maximum für Sie heraus.
Wärmepumpe: Bis zu 70 % Förderung
Die BEG ist das größte staatliche Förderprogramm für Heizungsanlagen. Verschiedene Boni lassen sich kombinieren – wir zeigen Ihnen, was Sie bekommen.
Grundförderung
Für alle Hausbesitzer beim Heizungstausch auf Wärmepumpe
Klimageschwindigkeits-Bonus
Wenn eine funktionierende Gas- oder Ölheizung vorzeitig ersetzt wird (bis 2028)
Einkommens-Bonus
Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 40.000 Euro/Jahr
Effizienz-Bonus
Für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Umweltwärme aus Wasser/Erde
Maximale Kombination: bis zu 70 %
Grundförderung (30 %) + Klimageschwindigkeits-Bonus (20 %) + Einkommens-Bonus (30 %) = bis zu 70 % der förderfähigen Kosten. Das bedeutet: Bei einer Investition von 20.000 Euro bekommen Sie bis zu 14.000 Euro Zuschuss – und zahlen nur 6.000 Euro selbst.
Wichtig: Antrag vor Beauftragung stellen
Der BEG-Antrag muss zwingend vor Beauftragung des Handwerkers beim BAFA gestellt werden. Andernfalls entfällt der Anspruch. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und erinnern Sie an alle Fristen.
Solar: Steuervorteil, Vergütung & Kredit
Für Photovoltaikanlagen gibt es mehrere attraktive Förderinstrumente – die meisten gelten automatisch, ohne aufwändige Antragstellung.
0 % Mehrwertsteuer
Seit dem 1. Januar 2023 gilt Nullsteuersatz auf die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden. Das spart sofort 19 % auf den Anlagenpreis – ohne Antrag, automatisch.
Einspeisevergütung
Für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde erhalten Sie die gesetzliche Einspeisevergütung. Aktuell je nach Anlagengröße zwischen 8 und 13 Cent/kWh – für 20 Jahre garantiert.
KfW 270 – Erneuerbare Energien Standard
Der KfW-Kredit 270 finanziert Ihre Photovoltaikanlage zu günstigen Konditionen – bis zu 150 Mio. Euro Kreditvolumen, lange Laufzeiten, kein Eigenkapital erforderlich.
Speicherförderung (Länder & Kommunen)
Einige Bundesländer und Kommunen bieten zusätzliche Zuschüsse für Batteriespeicher. In Hessen gibt es je nach Region zusätzliche Programme. Wir prüfen, was für Sie verfügbar ist.
Strom einspeisen & 20 Jahre lang Geld verdienen.
Wer 2026 eine Photovoltaikanlage installiert, sichert sich die gesetzliche Einspeisevergütung nach § 21 EEG 2023 – für volle 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Jede überschüssige Kilowattstunde, die ins öffentliche Netz fließt, wird automatisch vergütet. Kein Antrag, kein Aufwand – es funktioniert von selbst.
Wie funktioniert Einspeisung?
Warum jetzt 2026 wichtig ist
Rechtliche Grundlage: § 21 EEG 2023
Die Einspeisevergütung ist gesetzlich verankert und gilt für alle Anlagen, die beim Netzbetreiber angemeldet sind. Die angegebenen Sätze (ca. 8 ct/kWh bzw. ca. 12 ct/kWh Volleinspeisung) sind Richtwerte für 2026 – die exakten Sätze hängen vom Inbetriebnahmedatum ab. Wir ermitteln den aktuellen Tarif für Sie.
So läuft der Förderantrag ab
Wir übernehmen den gesamten Bürokratieaufwand – Sie müssen sich um nichts kümmern.
Antrag vor Baubeginn stellen
Die BEG-Förderung muss VOR Beauftragung des Handwerkers beantragt werden. Wir erinnern Sie rechtzeitig und stellen den Antrag für Sie.
Bewilligungsbescheid abwarten
Nach Antragstellung beim BAFA erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Wochen den Bewilligungsbescheid. Erst dann darf mit dem Bau begonnen werden.
Installation durch Fachbetrieb
SunTec Nova installiert Ihre Anlage fachgerecht. Alle notwendigen Nachweise werden für den Verwendungsnachweis dokumentiert.
Verwendungsnachweis einreichen
Nach Fertigstellung reichen wir gemeinsam mit Ihnen den Verwendungsnachweis ein. Danach wird der Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen.
Wir kümmern uns um alles
Von der Antragsvorbereitung über die Einreichung beim BAFA bis zur Verwendungsnachweis-Dokumentation – SunTec Nova begleitet Sie durch den gesamten Förderprozess. Sie unterschreiben, wir kümmern uns.
Was bleibt nach Förderung übrig?
Konkrete Beispiele – natürlich abhängig von Ihrer individuellen Situation.
Beispiel: Wärmepumpe
* Beispielrechnung ohne Einkommens-Bonus. Mit Einkommens-Bonus wären es nur ca. 5.000 € Eigenanteil. Individuelle Berechnung auf Anfrage.
Beispiel: PV-Anlage 10 kWp
* Seit 01.01.2023 gilt automatisch 0 % MwSt. auf PV-Anlagen – kein gesonderter Antrag nötig. Einspeisevergütung variiert je nach Einspeisung und Tarif.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre individuelle Förderung berechnen – kostenlos und unverbindlich.
Individuelle Förderberechnung anfragenHäufige Fragen zur Förderung
Alles, was Sie über BEG, KfW und Co. wissen müssen – verständlich erklärt.
Ja – wenn das Gebäude bestimmte energetische Mindestvoraussetzungen erfüllt. Entscheidend sind der Dämmzustand und das Heizsystem. Moderne Wärmepumpen arbeiten auch bei älteren Heizkörpern wirtschaftlich. Wir prüfen Ihren Altbau kostenlos vor Ort und sagen Ihnen, ob und welche Wärmepumpe für Sie Sinn ergibt.
Keine Förderung verschenken.
Wir prüfen kostenlos, welche Förderung für Sie gilt – und beantragen alles für Sie. Kontaktieren Sie uns jetzt.
Förderberatung anfragen
Teilen Sie uns mit, was Sie planen – wir berechnen Ihre mögliche Förderung.
Persönliche Beratung
Je mehr Sie uns vorab mitteilen, desto konkreter können wir Sie beim ersten Gespräch beraten.
Einsatzgebiet: Rhein-Main-Gebiet
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